Kontakt

Heilpraxis Rita Egger
Maisenberg 3, D-84549 Engelsberg

(ca. 10 Min. von Garching a.d. Alz und ca. 10 Min. von Trostberg)

Telefon: 0049 – (0) 152 06 722 402

E-Mail: ritaegger24@gmx.de

Gerne können Sie einen Termin mit mir vereinbaren!

Patienteninformation, Abrechnung und Krankenkassen-Erstattung

Für Ihren ersten Termin nehme ich mir je nach Bedarf eine ½ bis 1 ½ Stunden Zeit, um eine ausführliche Anamnese (Patientenbefragung) und notwendige Untersuchungen durchzuführen.

Erfahrungsgemäß haben meine Patienten beim Erstkontakt bereits medizinische Befunde erhalten. Anderenfalls sehe ich es als meine Sorgfaltspflicht, eventuell Symptomatiken medizinisch abklären zu lassen.

Bringen Sie bitte eine Auflistung der Medikamente mit, die Sie zur Zeit einnehmen und eingenommen haben. Bitten Sie gegebenenfalls Ihren behandelnden Arzt um eine Kopie Ihrer letzten Befunde.

Danach oder an Ihrem Folgetermin werde ich das individuell auf Sie abgestimmte Therapiekonzept mit Ihnen besprechen. Bei Bedarf einer Serie von Behandlungen teile ich Ihnen gerne den voraussichtlichen Zeit- und Kostenaufwand mit.

Der Abstand zwischen dem ersten Termin und dem darauffolgenden beträgt in der Regel einige Tage bis 2 Wochen. Sie erhalten dann eine Empfehlung für eventuell weitere notwendige Behandlungen, die dann im Abstand von 2 bis 5 Wochen erfolgen.

Grundsätzlich berechne ich das Patientengespräch und die therapeutischen Einheiten nach Zeit: 60,- bis 75,- Euro je 60 Minuten. Dies bestimmt sich nach dem Aufwand für Untersuchungen und ob bereits eine Behandlung begonnen wird, sowie dem Aufwand an Material.

Als Berechnungsgrundlage orientiere ich mich weitgehend am Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH), welches jedoch anders als die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) keine verbindliche Gebührentaxe darstellt. Rechtlich ist das GebüH als übliche Vergütung anerkannt. Da seit 1985 keine Erhöhung vorgenommen wurde und somit keine Angleichung an gestiegene Lebenshaltungskosten erfolgte, werden fast immer die dort genannten Höchstsätze berechnet oder gesonderte Honorarvereinbarungen getroffen.

Der Behandlungsvertrag besteht immer zwischen Heilpraktiker und Patient, das heißt der Rechnungsbetrag ist unabhängig davon, ob die Krankenversicherung Ihnen meine Rechnung erstattet, vollständig an mich zu bezahlen.

Die Leistungen eines Heilpraktikers werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Bei den privaten Krankenversicherungen werden die Leistungen je nach abgeschlossenem Vertrag entweder bis zu einer begrenzten Jahreshöhe oder zu einem bestimmten Prozentsatz erstattet. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenversicherung.

Es lohnt sich, vor Abschluss einer privaten Krankenversicherung verschiedene Angebote einzuholen und zu vergleichen. Bei Erstattung auf Grundlage des GebüH ist zu beachten, dass seit 1985 keine Angleichung an gestiegene Preise stattgefunden hat und deshalb Differenzen entstehen. Bei Grundlage auf GOÄ ist zu beachten, dass diese auf schulmedizinisch arbeitende Ärzte ausgerichtet ist und die naturheilkundliche Tätigkeit damit weitgehend nicht abgedeckt wird. Bei einer Erweiterung auf das Hufeland-Verzeichnis werden zusätzlich naturheilkundliche Methoden miteinbezogen. Sie müssen damit rechnen, dass Ihre Versicherung nur einen Teil der Kosten übernimmt, auch wenn es auf den ersten Blick anders aussieht.

Wichtiger Hinweis:
Es werden vom Heilpraktiker Methoden angewendet, die in der Regel schulmedizinisch nicht anerkannt und auch nicht allgemein erklärbar sind. Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Patienten kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden.
 
Soweit der Patient die Anwendung derartiger Methoden ablehnt und ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden beraten, diagnostiziert oder therapiert werden will, hat er das dem Heilpraktiker gegenüber zu erklären.